Steuern sind in einem modernen Staat unverzichtbar, weil ohne sie keine Straßen gebaut, keine Polizei finanziert, keine Gerichte betrieben und kein Bildungssystem aufrechterhalten werden kann.
Doch aus derselben Quelle, aus der der Staat seine Handlungsfähigkeit bezieht, kann sich auch eine wachsende Versuchung speisen, immer neue Belastungen zu erfinden, immer weitere Lebensbereiche fiskalisch zu erschließen und immer tiefer in das Eigentum der Bürger einzugreifen. Dadurch wird der Sozialstaat letztlich zum Versorger, der Bürger zum Spielball des Staates.
Dort, wo aus einer fairen Beteiligung an den Kosten des Gemeinwesens eine systematische Auspressung wird, dort beginnt für viele Menschen das Gefühl, nicht mehr nur Steuerzahler zu sein, sondern Opfer staatlicher Zugriffslust.
Besonders deutlich wird das bei drei zentralen Bereichen: der Einkommensteuer, der Kapitalertragsteuer und der Erbschaftsteuer, denn hier stellt sich mit voller Wucht die Frage, ob es sich noch um nachvollziehbare Abgaben oder längst um eine Form moderner Enteignung handelt, die ihre Legitimation verloren hat.
Einkommensteuer – Wenn Leistung nicht mehr lohnt
Die Einkommensteuer ist die sichtbarste und unmittelbare Steuer für die meisten Bürger, denn sie trifft jeden, der arbeitet, Verantwortung übernimmt und mit seiner täglichen Leistung das Rückgrat der Wirtschaft bildet.
Grundsätzlich ist es gerecht, dass höhere Einkommen auch stärker besteuert werden, solange ein vernünftiger Zusammenhang zwischen Leistung und Abgabe erkennbar bleibt. Ist eigentlich ganz logisch, bezahlen alle gleich viel Prozente, dann steigt mit mehr Gehalt auch die Höhe der Abgaben. Problematisch wird es jedoch, wenn aus einer solchen vernünftigen Progression ein System wird, das Arbeit immer unattraktiver macht, Überstunden bestraft und Aufstieg durch Fleiß eher erschwert als ermöglicht oder sogar stellenweise sanktioniert.
Schon heute empfinden viele Angestellte und Selbständige die Summe aus Einkommensteuer, Sozialabgaben und indirekten Steuern als erdrückend. Hinzu kommt das Phänomen der sogenannten kalten Progression, bei der Lohnerhöhungen, die eigentlich nur die Inflation ausgleichen, in höhere Steuerstufen führen, sodass reale Kaufkraft kaum oder gar nicht steigt. Der Staat profitiert stillschweigend, während jeder Einzelne von uns trotz nominell höherem Gehalt kaum mehr im Portemonnaie hat. In solchen Konstellationen wächst der Eindruck, dass der Staat seine Bürger nicht fair beteiligt, sondern sich heimlich an der Inflation bereichert.
Zugleich entsteht eine doppelte Belastung: Das Einkommen wird zunächst mit Steuern und Abgaben belegt, anschließend fließt ein großer Teil des verbleibenden Geldes in Konsum, der wiederum mit Umsatzsteuer und diversen Verbrauchssteuern belegt ist. So werden dieselben erwirtschafteten Euro mehrfach abgeschöpft.
Sinnvoll wäre eine Steuerpolitik, die den Fokus auf Entlastung der arbeitenden Mitte legt, indem Grundfreibeträge erhöht, der Tarif an die Inflation angepasst und die Grenzsteuersätze insbesondere für mittlere Einkommen gesenkt werden. Wo Arbeit nicht mehr lohnt, weichen Menschen aus, reduzieren ihr Engagement, wandern aus oder suchen legale und halblegale Wege, der Belastung zu entkommen. Ein Steuersystem, das Leistung belohnt, muss daher bewusst Grenzen setzen, statt immer neue Reserven im Geldbeutel des Bürgers zu suchen.
Kapitalertragsteuer – Bestrafung von Sparern und Investoren
Kapitalerträge stammen in aller Regel aus Geld, das bereits versteuert wurde, denn bevor jemand sparen oder investieren kann, muss er sein Einkommen erwirtschaftet und darauf Steuern gezahlt haben. Wenn der Staat danach noch einmal mit einer Kapitalertragsteuer zugreift, entsteht eine klassische Doppelbesteuerung.
Derjenige, der sein Geld nicht konsumiert, besser gesagt – verschwendet – sondern zur Seite legt, langfristig anlegt oder in Unternehmen investiert, wird erneut zur Kasse gebeten, obwohl er das Risiko trägt, dass seine Anlage scheitert oder Verluste bringt.
Besonders brisant wird dies, wenn man berücksichtigt, dass Unternehmensgewinne bereits auf Unternehmensebene mehrfach besteuert werden, bevor sie als Dividenden oder Kursgewinne überhaupt beim Anleger ankommen.
Leider ist es so, dass der Staat nicht nur am erwirtschafteten Lohn, sondern auch am unternehmerischen Risiko und an der Altersvorsorge des Bürgers überproportional mitverdienen möchte. Wer für sein Alter vorsorgt, trägt ein Risiko, verzichtet heute auf Konsum und wird dann noch einmal mit einer festen Steuerabgabe auf Erträge belegt, die häufig ohnehin nur die Inflation ausgleichen oder leicht übertreffen.
Ein modernes Steuersystem, das Verantwortung und Eigenvorsorge ernst nimmt, müsste Kapitalerträge zumindest so stark privilegieren oder gestalten, dass langfristige Altersvorsorge explizit geschont wird. Denkbar wären deutlich höhere Freibeträge, eine steuerliche Besserstellung von langfristigen Anlagen oder eine zeitliche Staffelung, bei der Zinsen und Dividenden aus langjährigen Engagements weniger stark belastet werden.
Stattdessen werden Sparer und Investoren jedoch häufig in einen Topf mit kurzfristigen Spekulanten geworfen, obwohl gerade der langfristig handelnde Bürger gesellschaftlich wünschenswert ist, weil er Unternehmen mit Eigenkapital versorgt und für das eigene Alter Verantwortung übernimmt. Wo der Staat ihn dafür bestraft, verlässt er den Bereich sinnvoller Besteuerung und nähert sich der Grenze, an der der Bürger von moderner Wegelagerei sprechen muss.
Erbschaftsteuer – Wenn aus Familie Misstrauen und Missgunst wird
Kaum ein steuerlicher Bereich ist emotional so aufgeladen wie die Erbschaftsteuer. Hier geht es nicht mehr nur um Prozentzahlen und finanzielle Belastungen, sondern um die Frage, ob der Staat das Recht hat, zwischen Generationen in Familienvermögen einzugreifen, das über Jahrzehnte mit bereits versteuertem Einkommen aufgebaut wurde.
Hausbesitz, Rücklagen, Unternehmensanteile oder der kleine mittelständische Betrieb sind oft das Ergebnis eines ganzen Lebens voller Arbeit, Verzicht und Risiko. Wenn dieses Vermögen beim Übergang auf die nächste Generation erneut besteuert wird, empfinden nicht nur viele Bürger dies als fundamentalen Bruch mit dem Eigentumsschutz – es ist schlicht und ergreifend Raub.
Besonders dramatisch kann die Erbschaftsteuer bei Familienunternehmen wirken, die nicht aus Bargeld, sondern aus Maschinen, Gebäuden und Belegschaft bestehen. Wird ein solcher Betrieb geerbt und die Erbschaftsteuer lastet wie ein Betonklotz auf der Unternehmensnachfolge, kann es passieren, dass Eigentum verkauft, Arbeitsplätze abgebaut oder der Betrieb ganz aufgegeben werden muss, nur um den Steueranspruch des Staates zu bedienen. Heutzutage bezahlen Unternehmer hohe Summen, um Mitarbeiter zu potenziellen Nachfolgern auszubilden oder auf dem freien Markt nach kompetenten Nachfolgern zu suchen.
Hier gefährdet eine fiskalische Zugriffsperspektive unmittelbar die Substanz des Mittelstands, der als Rückgrat der Wirtschaft gilt. Es entsteht die groteske Situation, dass ein erfolgreich geführtes Unternehmen im Erbfall nicht an der Marktsituation, sondern an der Steuerpolitik scheitert.
Erbschaftsteuer trifft zudem Vermögen, das über viele Jahre hinweg bereits mehrfach besteuert wurde: zuerst als Einkommen, dann über Konsumsteuern, gegebenenfalls über Grundstücks- und andere Abgaben und am Ende, wenn es an Kinder oder Enkel weitergegeben werden soll, ein weiteres Mal.
Damit wird aus legitimer Besteuerung schnell ein System, in dem der Staat sich bei jedem Schritt der Vermögensbildung und -weitergabe ein Stück holt. Eine klare Grenze zwischen sinnvoller Finanzierung staatlicher Aufgaben und Raubzug im Erbfall wäre dort gezogen, wo selbst genutztes Wohneigentum, Familienbetriebe und lange aufgebaute Rücklagen weitgehend oder vollständig verschont werden und der Staat sich auf sehr große Vermögen konzentriert, anstatt den Mittelstand und den normalen Hausbesitzer zu belasten.
Wo sinnvolle Steuern enden und Raub anfängt
Die entscheidende Frage lautet nicht, ob es Steuern geben soll, sondern wie weit der Staat gehen darf, ohne seine eigene Legitimation zu untergraben. Sinnvolle Steuern zeichnen sich dadurch aus, dass sie transparent, nachvollziehbar, begrenzt und an klar definierten Aufgaben orientiert sind.
Bürger sind eher bereit, einen fairen Anteil ihres Einkommens beizutragen, wenn sie den Eindruck haben, dass der Staat sparsam wirtschaftet, Bürokratie begrenzt, Verschwendung bekämpft und sich auf seine Kernaufgaben konzentriert.
Wo jedoch die Steuerquote immer weiter steigt, neue Abgaben hinzukommen und der Staat selbst in Krisenzeiten vor allem auf zusätzliche Einnahmen statt auf Einsparungen setzt, wächst das Gefühl, nicht mehr Partner, sondern Melkvieh eines über griffigen Apparats zu sein.
Die Einkommensteuer darf Leistung nicht abwürgen, sondern muss sie belohnen. Die Kapitalertragsteuer darf Sparen und Investieren nicht bestrafen, sondern sollte langfristige Vorsorge stärken.
Die Erbschaftsteuer darf Familien nicht zwingen, ihr Eigentum zu zerschlagen, sondern müsste den Generationenvertrag respektieren. An diesen drei Stellschrauben entscheidet sich, ob ein Steuersystem das Eigentum der Bürger schützt und ihnen Raum für eigene Lebensentscheidungen lässt oder ob es schleichend in Richtung eines Systems kippt, in dem der Staat immer mehr vom hart erarbeiteten Vermögen beansprucht.
Wo Arbeit, Sparen und Weitergabe von Eigentum nicht mehr als Tugenden, sondern als Steuersubstrat behandelt werden, verliert der Staat das moralische Recht, sich auf Gerechtigkeit zu berufen.
Dort, wo Steuern zur dauerhaften, mehrfachen Abschöpfung des gleichen Vermögens werden, beginnt der Bereich, den man nicht mehr guten Gewissens als Beitrag zum Gemeinwohl, sondern als modernen Raub bezeichnet. Eine echte Entlastung der Bürger setzt deshalb nicht bei Einmalzahlungen und kurzfristigen Entlastungsprogrammen an, sondern bei einer ehrlichen Reform dieser zentralen Steuern, die Eigentum respektiert, Leistung belohnt und Doppelbesteuerung konsequent vermeidet.
Conclusio: Einmal besteuern, Leistung belohnen, Eigentum schützen
Wer die Steuerlast wirklich spürbar senken und Doppelbesteuerung ernsthaft eindämmen will, muss an den zentralen Stellschrauben ansetzen und klare Prinzipien formulieren, die über Tagespolitik und Symbolmaßnahmen hinausreichen.
Ein erster Grundsatz könnte lauten: „Einmal besteuern – dann Ruhe.“ Das bedeutet, dass Einkommen, das bereits versteuert wurde, nicht auf jedem weiteren Schritt seines Weges durch das Leben des Bürgers erneut voll erfasst werden darf, nur weil es den Charakter wechselt – vom Lohn zur Ersparnis, von der Ersparnis zur Kapitalanlage, vom Guthaben zum Erbe.

